Zur Förderung der Wirtschaft, die durch die Corona-Krise stark beschädigt ist, hat die Bundesregierung zum 1. Juli 2020 eine temporäre Mehrwertsteuersenkung beschlossen.

Wir begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich. Da die gesenkten MwSt-Sätze aber voraussichtlich nur für sechs Monate gelten, empfehlen wir dem deutschen Fachhandel, die Verkaufspreise nicht zu ändern und die Senkung der MwSt durch einen Rabatt an der Kasse an den Kunden weiterzugeben. Das Wirtschaftsministerium hat diese Vorgehensweise ausdrücklich über eine Ausnahmeregelung ermöglicht, so dass Preisschilder im Einzelhandel nicht geändert werden müssen.

Wir werden daher in Händlerpreislisten die unverbindliche Preisempfehlung zum 1. Juli nicht ändern und empfehlen dem Handel, den Vorteil der gesenkten MwSt über einen Rabatt an Verbraucher weiterzugeben.